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   BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 115/09   

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https://dejure.org/2010,6145
BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 115/09 (https://dejure.org/2010,6145)
BAG, Entscheidung vom 20.10.2010 - 4 AZR 115/09 (https://dejure.org/2010,6145)
BAG, Entscheidung vom 20. Oktober 2010 - 4 AZR 115/09 (https://dejure.org/2010,6145)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Oberärztin

  • openjur.de

    Eingruppierung einer Leiterin eines Schlaflabors mit einer Zusatzweiterbildung in Schlafmedizin als Oberärztin nach TV-Ärzte; Übertragung einer Spezialfunktion

  • Bundesarbeitsgericht

    Eingruppierung einer Leiterin eines Schlaflabors mit einer Zusatzweiterbildung in Schlafmedizin als Oberärztin nach TV-Ärzte - Übertragung einer Spezialfunktion

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Entgeltgr Ä3 TV-Ärzte
    Eingruppierung einer Leiterin eines Schlaflabors mit einer Zusatzweiterbildung in Schlafmedizin als Oberärztin nach TV-Ärzte - Übertragung einer Spezialfunktion

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Entgeltgr Ä3 TV-Ärzte
    Eingruppierung einer Leiterin eines Schlaflabors mit einer Zusatzweiterbildung in Schlafmedizin als Oberärztin nach TV-Ärzte - Übertragung einer Spezialfunktion

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Oberarztes; Übertragung einer Spezialfunktion; Berücksichtigungsfähigkeit einer absolvierten Weiterbildung

  • bag-urteil.com

    Eingruppierung einer Leiterin eines Schlaflabors mit einer Zusatzweiterbildung in Schlafmedizin als Oberärztin nach TV-Ärzte - Übertragung einer Spezialfunktion

  • rewis.io

    Eingruppierung einer Leiterin eines Schlaflabors mit einer Zusatzweiterbildung in Schlafmedizin als Oberärztin nach TV-Ärzte - Übertragung einer Spezialfunktion

  • ra.de
  • rewis.io

    Eingruppierung einer Leiterin eines Schlaflabors mit einer Zusatzweiterbildung in Schlafmedizin als Oberärztin nach TV-Ärzte - Übertragung einer Spezialfunktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Oberärztin; Übertragung einer Spezialfunktion; Berücksichtigungsfähigkeit einer absolvierten Weiterbildung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 1000
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 841/08

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL

    Auszug aus BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 115/09
    Darüber hinaus muss die Ärztin eine Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung erfolgreich absolviert haben, die sich nach den Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern richtet (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 827/08 - Rn. 29, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7 und - 4 AZR 841/08 - Rn. 32; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TV-L Stand September 2010 Teil IIa TV-Ärzte - Eingruppierung § 12 Rn. 72) .
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 115/09
    Ferner ist idR erforderlich, dass die Verantwortung für den Bereich ungeteilt bei ihr liegt (ausf. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45 ff., NZA 2010, 895 und - 4 AZR 568/08 - Rn. 46 ff.) .
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 115/09
    Ferner ist idR erforderlich, dass die Verantwortung für den Bereich ungeteilt bei ihr liegt (ausf. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45 ff., NZA 2010, 895 und - 4 AZR 568/08 - Rn. 46 ff.) .
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 827/08

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL

    Auszug aus BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 115/09
    Darüber hinaus muss die Ärztin eine Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung erfolgreich absolviert haben, die sich nach den Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern richtet (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 827/08 - Rn. 29, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7 und - 4 AZR 841/08 - Rn. 32; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TV-L Stand September 2010 Teil IIa TV-Ärzte - Eingruppierung § 12 Rn. 72) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.12.2008 - 2 Sa 263/08

    Zur Eingruppierung eines Facharztes als Leiter eines Schlaflabors mit einer

    Auszug aus BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 115/09
    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 10. Dezember 2008 - 2 Sa 263/08 - aufgehoben.
  • ArbG Rostock, 31.07.2008 - 3 Ca 745/08
    Auszug aus BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 115/09
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 31. Juli 2008 - 3 Ca 745/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 670/09

    Eingruppierung einer Fachärztin als Oberärztin - übertragene Spezialfunktion -

    Die Spezialfunktion muss sich innerhalb des Aufgabenbereichs der Klinik als Besonderheit ergeben und verlangt eine in der Bedeutung für die Klinik herausgehobene Aufgabe und ihre Erfüllung durch die Fachärztin (BAG 20. Oktober 2010 - 4 AZR 115/09 - Rn. 23 f., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 25) .

    Voraussetzungen erfüllt, nach den medizinischen Regeln oder aus Rechtsgründen zwingend die besondere Qualifikation der Fachärztin verlangt (BAG 20. Oktober 2010 - 4 AZR 115/09 - Rn. 23 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 25) .

    Dabei obliegt es nach den üblichen Regeln der klagenden Partei, die entsprechenden Tatsachen, auch für die Übertragung einer Spezialfunktion, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BAG 20. Oktober 2010 - 4 AZR 115/09 - Rn. 27, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 25; - 4 AZR 49/09 - Rn. 36) .

    Dies spricht dafür, dass es sich um einen Aufgabenbereich der Klinik handelt, der in seiner Bedeutung für diese eine herausgehobene Aufgabe darstellt und diese durch Fachärztinnen zu erfüllen ist (BAG 20. Oktober 2010 - 4 AZR 115/09 - Rn. 24, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 25) .

    Allein der Umstand, dass die herausgehobene Qualifikation der Ärztin für die Tätigkeit nützlich ist, genügt für die Erfüllung der tariflichen Anforderungen nicht (st. Rspr., BAG 20. Oktober 2010 - 4 AZR 115/09 - Rn. 25, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 25; - 4 AZR 49/09 - Rn. 34) .

  • BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 465/09

    Eingruppierung eines Oberarztes (hier: Facharzt für Kinderheilkunde) nach

    Voraussetzungen erfüllt, nach den medizinischen Regeln oder aus Rechtsgründen zwingend die besondere Qualifikation des (Fach-)Arztes verlangt (vgl. BAG 20. Oktober 2010 - 4 AZR 115/09 - Rn. 23 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 25) .

    (c) Auch die in dem Senatsurteil vom 20. Oktober 2010 (- 4 AZR 115/09 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 25) angesprochene Möglichkeit, dass der ärztliche Tätigkeitsbereich logisch, also nach den medizinischen Regeln, oder aus Rechtsgründen zwingend die besondere Zusatzqualifikation des (Fach-) Arztes verlangt, führt für den Kläger nicht zum Erfolg.

  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 340/09

    Eingruppierung eines Facharztes - fakultative Weiterbildung, Schwerpunkt- oder

    a) Das Merkmal "fakultative Weiterbildung, Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung" iSd. Entgeltgruppe Ä 5 Buchst. a TV-Ärzte Hessen, welches der Tarifvertrag selber nicht näher bestimmt, ist dahin auszulegen, dass es sich um eine Weiterbildung nach der aktuellen oder zumindest einer früheren Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer handeln muss (BAG 20. Oktober 2010 - 4 AZR 115/09 - Rn. 23; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 827/08 - Rn. 29, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 841/08 - Rn. 32) .
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